09.02.2022Arbeitswelt

Corona-Krise, Demographie und Transformation: Wie lässt sich die Erwerbstätigkeit steigern?

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Bis in die 2000er Jahre krankte der deutsche Arbeitsmarkt an einer zu geringen Dynamik mit stagnierender Beschäftigung und hoher Sockelarbeitslosigkeit. Ab 2005 kam es zu einem bemerkenswerten Beschäftigungswunder, das sich – nur kurz durch die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 unterbrochen – bis zur Corona-Krise fortsetzte. Die Erwerbstätigkeit sowie das Arbeitsvolumen nahmen deutlich zu. Diese Zuwächse wurden durch den Abbau der Arbeitslosigkeit, die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Beschäftigen sowie durch eine starke Zuwanderung von Arbeitskräften gespeist.

Rückgang der Erwerbstätigkeit in der Corona-Krise

Die positive Entwicklung wurde jäh durch die Corona-Krise unterbrochen. Innerhalb weniger Monate ging im Jahr 2020 die Erwerbstätigkeit stark zurück und die Arbeitslosigkeit stieg sprunghaft an (Abbildung 1). Während im ersten Quartal 2020 die Erwerbstätigkeit noch 45,1 Millionen betrug, ging diese im zweiten Quartal 2020 auf 44,6 Millionen zurück und erreichte erst im dritten Quartal 2021 wieder den Vorkrisenwert von 45,1 Millionen. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Arbeitslosen von 2,4 Millionen im ersten Quartal 2020 auf 2,9 Millionen im dritten Quartal 2020. Ein Jahr später, im dritten Quartal 2021, betrug sie noch 2,5 Millionen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übertraf 2021 wieder das Vorkrisenniveau. Sie erreichte damit ein neues Rekordniveau, allerdings ist sie noch weit von dem Wert entfernt, der sich bei Fortschreibung des Aufwärtstrends vor der Krise ergeben hätte.

Besonders ausgeprägt waren die Rückgänge der Erwerbstätigkeit bei Minijobbern im Hauptverdienst, also bei ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, sowie bei Selbständigen (und Mithelfenden). Die Zahl der Minijobber im Hauptverdienst ging von 4,4 Millionen im ersten Quartal 2020 auf 4,0 Millionen im ersten Quartal 2021 zurück und ist seitdem wieder auf 4,2 Millionen im dritten Quartal 2021 angestiegen. Die Zahl der Selbständigen ging von 4,1 Millionen im ersten Quartal 2020 kontinuierlich auf etwas über 3,9 Millionen im dritten Quartal 2021 zurück. Die Krise hat den Abwärtstrend für beide Arten der Erwerbstätigkeit verstärkt.

Der nie dagewesene Einsatz des Instruments Kurzarbeit – fast 6 Millionen Beschäftigte waren in der Spitze im April 2020 in konjunktureller Kurzarbeit, gegenüber etwas mehr als 1,4 Millionen während der Krise 2008/2009 – hat einen stärkeren Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Frühjahr 2020 oder Winter 2020/21 verhindert. Damit hat Kurzarbeit entscheidend dazu beigetragen, dass die Corona-Krise nicht zu einer tiefen und nachhaltigen Wirtschaftskrise wurde. Minijobber und Selbständige sind jedoch nicht durch Kurzarbeit abgesichert.

Stärker als für die Beschäftigung in Personen war den Einbruch des Arbeitsvolumens, das im zweiten Quartal 2020 um 10,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal zurückging. Bei der Erwerbstätigkeit betrug das Minus im gleichen Zeitraum nur 1,1 Prozent. Das Arbeitsvolumen lag auch im dritten Quartal 2021 noch 1,5 Prozent unter dem Vorkrisenniveau im dritten Quartal 2019. Bei der Erwerbstätigkeit fiel das Minus im gleichen Zeitraum mit 0,7 Prozent nur halb so hoch aus.

Die hohe Robustheit des deutschen Arbeitsmarktes in der Krise zeigt sich an der schnellen Erholung von Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen, sobald die pandemiebedingten Eindämmungsmaßnahmen im dritten Quartal 2020 und im dritten Quartal 2021 gelockert werden konnten.

In der Corona-Krise ging die Zuwanderung nach Deutschland zurück, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten. Allerdings war die Nettozuwanderung mit 220.000 Personen im Jahr 2020 und mit vom IAB

 

Abbildung 1: Zeitliche Entwicklung von Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit (in Tausend Personen) und des Arbeitsvolumens (in Millionen Arbeitsstunden), Quartalswerte, 2017 bis 2021

 

Quelle: Statistisches Bundesamt und Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berechnungen Christof Röttger, IAB, eigene Darstellung; Datenstand: 25.11.2021.

 

errechneten 240.000 Personen im Jahr 2021 durchaus beachtlich. Die Nettozuwanderung führt zu einem Zuwachs von 140.000 Arbeitskräften im Jahr 2020 und von 150.000 Arbeitskräften im Jahr 2021.

Demographie treibt den Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials

Demographiebedingt verlassen 2020 und 2021 jeweils über 350.000 mehr ältere Erwerbspersonen den Arbeitsmarkt als jüngere hinzukommen. Diese Entwicklung setzt sich durch das Ausscheiden der Babyboomer im nächsten Jahrzehnt weiter fort und führt voraussichtlich zu einer Verknappung von Erwerbstätigen, was wiederum die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme erschwert. Es ist davon auszugehen, dass es zu keinem vergleichbaren Rückgang des Arbeitskräftebedarfs kommt, auch wenn es möglicherweise dämpfende Nachfrageeffekte gibt.

Trotz steigender inländischer Erwerbs­beteiligung und positiver Nettozuwanderung führt der demographische Effekt dazu, dass das Erwerbspersonenpotenzial, das heißt die Summe aller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen, 2021 um 120.000 Personen zurückgegangen ist. Der Rückgang war der zweite in Folge, allerdings ist er 2020 mit rund 20.000 Personen noch geringer ausgefallen. Nachholeffekte bei der Nettozuwanderung in 2022 dürften den demographisch bedingten Rückgang in 2022 auffangen, aber längerfristig wäre eine nur schwer zu erreichende Nettozuwanderung von 400.000 Personen notwendig, um das Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten. Die Zuwächse in der inländischen Erwerbsbeteiligung reichen für sich genommen auch im besten Fall nicht aus, um das Erwerbspersonenpotenzial zu stabilisieren. Hierfür bedarf es einer Doppelstrategie, die sowohl auf eine weitere Erhöhung der inländischen Erwerbsbeteiligung als auch auf eine hohe Zuwanderung setzt.

Transformationsprozesse erhöhen das Risiko von Mismatch-Arbeitslosigkeit, wenn eine Requalifizierung nicht gelingt

Die Corona-Krise beschleunigt die sich schon zuvor im Gang befindlichen Transformationsprozesse – als Stichwort sei hier Digitalisierung genannt – und löst einen weiteren wirtschaftlichen Strukturwandel aus. Diese Veränderungen verstärken den Fachkräftebedarf sowie die Notwendigkeit einer passenden Qualifizierung. Durch die Transformationsprozesse werden viele der existierenden Arbeitsplätze verloren gehen. Darunter werden auch Arbeitsplätze sein, die in der Krise durch Kurzarbeit erst einmal gerettet werden konnten – die Stabilisierung durch die Kurzarbeit während der Corona-Krise ist dennoch wichtig und richtig.

Gleichzeitig entstehen viele neue Arbeitsplätze, und die Qualifikationsanforderungen für die Beschäftigten steigen an. Um die Transformationsprozesse angesichts eines alternden Erwerbs­personen­potenzials erfolgreich zu gestalten, bedarf es einer erfolgreichen Weiterbildungsstrategie und einer hohen beruflichen Mobilität der Arbeitskräfte. Falls es nicht gelingt, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte, deren Arbeitsplätze verloren gehen werden, zu stärken, droht trotz eines drohenden Arbeitskräftemangels im nächsten Jahrzehnt ein Anstieg der Mismatch-Arbeitslosigkeit.

Die Bundesregierung hat schon bisher enorme Anstrengungen zur Stärkung der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung unternommen. Bisher wurden die Möglichkeiten von Betrieben und Beschäftigten jedoch noch nicht in dem Umfang genutzt, wie es wünschenswert gewesen wäre. Auch die Zeiten der Kurzarbeit während der Corona-Krise wurden bislang wenig für Weiterbildung genutzt.

Politische Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigkeit im Koalitionsvertrag

Die hier skizzierten Herausforderungen zeigen sich schon aktuell in den trotz des coronabedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit weit verbreiteten Fachkräfteengpässen – und dem in vielen Bereichen hohen Arbeitskräftemangel. Vor diesem Hintergrund sind umfangreiche politische Maßnahmen zur quantitativen und qualifikatorischen Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials notwendig. Das erfordert beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung, effiziente Regelungen des Home-Office sowie eine Erhöhung der Anreize, die Arbeitszeit auszudehnen – insbesondere über die Minijob-Grenze hinaus.

Hierzu finden sich zahlreiche sinnvolle Ansätze im Koalitionsvertrag der neuen Regierung. Eine Erhöhung des Mindestlohns ist sinnvoll, um die Arbeitsanreize zu stärken – allerdings könnte eine Erhöhung im Jahr 2022 in einem Schritt auf 12 Euro mit Risiken verbunden sein. Deshalb würde ich für eine etwas langsamere Erhöhung in zwei Schritten mit wissenschaftlicher Überprüfung der Wirkungen plädieren. Sinnvoll ist auch die im Koalitionsvertrag geplante Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten und die mit großzügigeren Hinzuverdienstregelungen verbundenen Arbeitsanreize für Grundsicherungsbeziehende. Die Beratungs- und Moderationsrolle der Bundes­agentur für Arbeit im Feld der Weiterbildung und der Unterstützung der beruflichen Mobilität ist weiter zu stärken. Wichtig ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen und Beschäftigten, deren Arbeitsplatz im Rahmen der Transformationsprozesse verloren geht, möglichst nachhaltig zu erhöhen.

Als kontraproduktiv erachte ich die im Koalitionsvertrag avisierte Erhöhung der Minijobgrenze. Sinnvoller wäre es, Minijobs in der jetzigen Form auf Schülerinnen, Schüler, Studierende und Personen im Ruhestand zu beschränken. Für alle anderen Personen sollte die Minijobgrenze auf eine Bagatellgrenze von 200 Euro im Monat reduziert werden. Des Weiteren sollte das Ehegattensplitting mit Übergangsfristen dahingehend reformiert werden, dass die Arbeitsanreize für Zweitverdienende im Hinblick auf Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit mit hoher Stundenzahl deutlich gestärkt werden. Die Steuerfreiheit von Minijobverdiensten im Zweitverdienst sollte abgeschafft werden, da sie die Anreize einer Arbeitszeiterhöhung in der Haupttätigkeit reduziert. Die beiden letzteren Punkte werden nicht im Koalitionsvertrag adressiert.

Positiv dagegen ist: Für mehr Zuwanderung von qualifizieren Arbeitskräften liefert der Koalitionsvertrag wichtige Impulse.

Der coronabedingte Rückgang der abgeschlossenen Ausbildungsverträge wird die Verknappung an Fachkräften in den nächsten Jahren verschärfen. Es ist von großer Bedeutung, dass die betriebliche Ausbildung in den nächsten Jahren stabilisiert wird und mehr Menschen für eine betriebliche Ausbildung gewonnen werden. Zur Stärkung der beruflichen Ausbildung werden im Koalitionsvertrag zielführende Punkte genannt. Der Ausbau der Berufsorientierung und der Jugendberufsagenturen ist sehr sinnvoll, gerade vor dem Hintergrund, dass es in der Corona-Krise zu einem starken Bewerberrückgang gekommen ist. Sinnvoll ist ebenfalls der geplante Ausbau der Einstiegsqualifizierung, der assistierten Ausbildung, der ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Verbundausbildungen. Die geplante Ausbildungsgarantie sollte möglichst betriebsnah ausgestaltet werden und Berufe mit einem Fachkräftemangel besonders in den Blick nehmen – hierzu wird der Koalitionsvertrag noch nicht konkret. Sowohl die Jugendlichen als auch die Betriebe müssen für die Maßnahmen gewonnen werden, um eine nachhaltige Erosion der dualen Ausbildung zu verhindern.

 

Prof. Bernd Fitzenberger, PhD