Führt der Zoll-Deal zu regionalen Spaltungen in Deutschland? Was die Bundesregierung jetzt präventiv tun sollte

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Nach monatelangem Hin und Her einigten sich US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ende Juli 2025 auf einen Zoll-Deal. Dieser Deal ist erstmal nicht mehr als eine politische Übereinkunft, denn ein Handelsabkommen im eigentlichen Sinne liegt bislang nicht vor. Damit sind noch viele handelspolitische Feinheiten ungeklärt (etwa potenzielle Quoten für Stahlexporte). Aktuell ist vorgesehen, dass alle Güter, die aus der EU in die USA exportiert werden, mit einem Zollsatz von 15 Prozent belegt werden – dies entspricht ungefähr einer Verzehnfachung der durchschnittlichen Zölle vor Trumps zweiter Amtszeit. Hiervon sollen einige Güter ausgenommen sein, zum Beispiel Flugzeuge und Flugzeugteile sowie bestimmte Chemikalien. Für Automobile hingegen soll der neue Zollsatz gelten. Die Sonderzölle für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse von 50 Prozent sollen bestehen bleiben. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die EU in den nächsten drei Jahren fossile Energien im Wert von 750 Milliarden Dollar aus den USA beziehen [1] und außerdem 600 Milliarden Euro aus der EU in den USA investiert werden sollen.

 

Wirtschaftliche Entwicklung wird beeinträchtigt, Automobilindustrie leidet besonders

Wie das Handelsblatt berichtete, liegen inzwischen vorläufige Schätzungen von Wirtschaftsforschungsinstituten zu den unmittelbaren Auswirkungen dieses Zollabkommens auf die deutsche Volkswirtschaft vor. Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht von einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) in Höhe von 0,15 Prozent (6,5 Milliarden Euro) pro Jahr aus. Für die mittlere Frist geht das ifo Institut von einem BIP-Rückgang in Höhe von 0,2 Prozent (8,6 Milliarden Euro) aus. Mit Blick auf die gesamte industrielle Wertschöpfung schätzt das Münchener Institut einen Rückgang von 1,5 Prozent, im Maschinenbau von knapp zwei Prozent. In der EU ansässigen Autoindustrie fällt dieser noch stärker aus – hier geht das ifo Institut von einem Rückgang von etwa drei Prozent aus. Die deutschen Exporte in die USA sollen um ganze 16 Prozent einbrechen, während die gesamten deutschen Ausfuhren um rund 1,4 Prozent zurückgehen sollen.

 

Fünf Bundesländer wohl besonders betroffen

Auf den ersten Blick werden die ökonomischen Auswirkungen wohl – mehr schlecht als recht – verkraftbar sein. [2] Da aber verschiedene Regionen in Deutschland absehbar unterschiedlich stark betroffen sein werden, darf man analytisch nicht an dieser Stelle stehen bleiben. Es zeichnet sich ab, dass insbesondere Regionen, die strukturell stark durch das exportorientierte verarbeitende Gewerbe – und hier insbesondere die Automobilwirtschaft und Stahlindustrie – geprägt sind, am stärksten unter den neuen Handelsbedingungen leiden werden. Auch dürfen die für den transatlantischen Handel wichtigen Häfen und die dazugehörige Logistik nicht vergessen werden. In diesen Branchen werden kurzfristige Anpassungsleistungen der Unternehmen an die neuen Handelsbedingungen erforderlich sein, die – wie unten skizziert – durch staatliche Maßnahmen flankiert werden müssen, damit diese über einzelne Betriebe hinweg erfolgreich sein können, nicht zuletzt im Sinne der Beschäftigungssicherung.

Das ifo Institut hat in Szenarienanalysen die Folgen einer restriktiveren Handelspolitik für die einzelnen Bundesländer untersucht. Auch wenn keines der drei Szenarien mit dem getroffenen Zoll-Deal deckungsgleich ist, wird deutlich: das Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen und Bayern werden besonders betroffen sein. Dieses Ergebnis ist in erster Linie auf die starke Präsenz der Automobilindustrie in diesen Ländern zurückzuführen. Für Bremen wird auch die Bedeutung der Stahlindustrie hervorgehoben. Dies zeigt sich auch in den Exportdaten: Während im Jahr 2023 knapp mehr als die Hälfte aller Bremer Exporte aus Personenkraftwagen und Wohnmobilen bestand, schnitten Bleche aus Eisen und Stahl mit 8,4 Prozent auf Platz zwei ab. Auch hinsichtlich des Anteils der USA als Bestimmungsland an den Exporten der Bundesländer stellt sich ein ähnliches Ergebnis ein [3]: Während der US-Anteil deutschlandweit im Jahr 2023 bei knapp 10 Prozent lag, exportierte beispielsweise der Stadtstaat Bremen rund 16 Prozent seiner Ausfuhren in die USA.

Es ist nicht überraschend, dass einige dieser Bundesländer zu den exportstärksten Ländern gehören. Zwischen 2015 und 2024 lag die Exportquote in Bremen bei durchschnittlich etwa 57 Prozent, im Saarland bei rund 42 Prozent und in Baden-Württemberg bei fast 40 Prozent. Diese hohen Quoten verdeutlichen, wie sehr diese Regionen auf den Außenhandel angewiesen sind und wie sensibel sie infolgedessen auf restriktive Handelspolitik reagieren könnten.

 

Potenzielle regionale Verwerfungen könnten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährden

Für die exportstarken und die durch die genannten Wirtschaftszweige geprägten Bundesländer sind die US-Zölle also eine ernste Bedrohung. Werden Absatzmärkte schwieriger zugänglich, leiden Betriebe, Beschäftigte und schließlich ganze Regionen. Daher ist in solchen Regionen eine der wesentlichen Grundlagen des Verfassungsgebots der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – eine stabile regionale Wirtschaftsstruktur – potenziell durch die Zollpolitik jenseits des Atlantiks gefährdet. Da dies kein länderspezifisches Versagen ist, mit dem die Bundesländer individuell im Rahmen ihrer ohnehin knappen Haushalte (von jenen der betroffenen Kommunen ganz zu schweigen) umgehen können, muss der Bund seiner Verantwortung für diese Regionen nachkommen. Grundsätzlich ist die Bundesregierung daher angehalten, einen Plan zu entwickeln, wie besonders stark betroffene Regionen und Branchen unterstützt werden können, sodass langfristige Strukturprobleme vermieden werden. In diesem Sinne sollte die Bundesregierung prüfen, ob die ökonomischen Auswirkungen in den besonders stark betroffenen Regionen potenziell eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der nationalen Schuldenbremse darstellen.

 

Außergewöhnliche Notsituation und mögliche Indikatoren

Die jüngst in Teilen modifizierte Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund weiterhin einer Verschuldungsobergrenze von 0,35 Prozent des BIP unterliegt, wobei Verteidigungsausgaben ab einer gewissen Schwelle ausgenommen sind. Innerhalb der Schuldenbremse gibt es ein paar Möglichkeiten, kreditfinanzierte Ausgaben, die diese Kreditobergrenze überschreiten, unter gewissen Voraussetzungen zu ermöglichen. Die in Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 Grundgesetz geregelte außergewöhnliche Notsituation ist eine solche Möglichkeit.

Die Bundesregierung müsste demnach bestimmte Voraussetzungen einer etwaigen Notsituation berücksichtigen. Zunächst gilt es, den Veranlassungszusammenhang engmaschig zu begründen. Die Bundesregierung muss eine konkrete Antwort auf folgende Frage geben: In welchem kausalen Zusammenhang stehen die kreditfinanzierten Mittel mit der erklärten außergewöhnlichen Notsituation? Zweitens muss argumentiert werden, dass sich dieser Zoll-Deal der Kontrolle des Staates entzieht. Drittens müsste nachgewiesen werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage vorliegt.

Die Definition einer solchen Notsituation bedarf einer verfassungsrechtlich sicheren sowie ökonomisch fundierten Begründung. Neben bewährten Frühindikatoren wie dem ZEW-Index und dem ifo-Geschäftsklimaindex, die zwar branchenspezifische Einblicke erlauben (jedoch nur im bundesweiten Kontext), könnten unter anderem folgende Kriterien auf Länder- oder sogar Kreisebene herangezogen werden, um zu überprüfen, ob spezifische Schwankungen und Ausschläge über das „normale Maß“ hinaus festzustellen sind:

a) Rückgang der Wirtschaftsleistung gemessen am realen BIP.

b) Rückgang der Exportvolumina des verarbeitenden Gewerbes, insbesondere in exportorientierten Branchen.

c) Rückgang von Auftragseingängen im verarbeitenden Gewerbe, insbesondere in exportorientierten Branchen.

d) Anstieg der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in exportabhängigen Branchen sowie Anstieg der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt (insbesondere in exportorientierten Branchen).

e) Rückgang der Anzahl der gemeldeten Arbeitsstellen, insbesondere in exportorientierten Branchen.

f) Anstieg der Sozialausgaben in den öffentlichen Haushalten der besonders betroffenen Regionen.

Das Monitoring dieser Kennzahlen sollte durch Einschätzungen unabhängiger Gremien und Institutionen (zum Beispiel die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute, der Sachverständigenrat für Wirtschaft und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) ergänzt werden. Viele dieser Kriterien dienen aufgrund der späten Datenverfügbarkeit aber nicht als Frühindikator (das Statistische Bundesamt veröffentlicht etwa die sogenannte BIP-Schnellmeldung für Deutschland circa 30 Tage nach Ablauf des Berichtquartals). Um eine möglichst zeitnahe Bewertung der Lage zu ermöglichen, sollten Ankündigungen und Mitteilungen von Unternehmen in erwartbar stark betroffenen Regionen und Wirtschaftszweigen aufmerksam verfolgt und analysiert werden.

Kommt es zur Feststellung einer wirtschaftlichen Notlage, kann gegebenenfalls die Schuldenbremse temporär – dem Haushaltsgrundsatz der Jährigkeit samt strenger Zweckbindung folgend sowie ergänzt um einen Tilgungsplan – gelockert werden.

 

Denkbare Maßnahmen der Bundesregierung

Diese kreditfinanzierten Mittel könnten dann als Finanzhilfen an die betroffenen Bundesländer weitergereicht werden, sodass diese vor Ort Gegenmaßnahmen finanzieren können. Solche könnten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in betroffenen Branchen sowie Infrastrukturinvestitionen (die über die Länderanteile der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hinausgehen) umfassen – abgesehen davon, dass der Bund und die Länder nun schnellstmöglich die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorgesehenen Mittel auf die Straße und Schiene bringen müssen, da von ihnen wichtige Wachstumsimpulse ausgehen. Auch eine Erhöhung der Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung eines etwaigen Kurzarbeitergelds ist denkbar. Für den Fall, dass der Fokus auf Zollpolitik im Kontext des Welthandels sich auch über die Regierungszeit von Trump hinaus abzeichnet, könnte die Bundesregierung über die Einrichtung eines strukturellen Förderinstruments, das regionale Nachteile aufgrund der überdurchschnittlichen Exportabhängigkeit abmildern könnte, nachdenken. So könnte ein zielgerichteter Förderfonds „Exportindustrie, Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Qualifizierung“ Beschäftigten, Sozialpartnern und Betrieben in betroffenen Regionen bei der Umstellung auf andere Absatzmärkte, die resilientere Lieferketten und einfacheren Marktzugang versprechen, ebenso unterstützen wie die Förderung von Ansätzen zur Diversifizierung regionaler Wirtschaftsstrukturen zwecks Resilienzerhöhung sowie das Ausrollen regionaler und branchenspezifischer Qualifizierungsinitiativen (nach Vorbild der österreichischen Arbeitsstiftungen). Unabhängig von den ergriffenen Maßnahmen muss das grundlegende Ziel darin bestehen, die akut gefährdeten regionalen Wirtschaftsstrukturen zu stärken. Strategische Eckpfeiler sollten im Sinne einer (pro-)aktiven regionalen Industriepolitik samt sozialpolitischer Absicherung konzipiert werden. Perspektivisch muss es aber vor allem darum gehen, schrittweise ein alternatives und weniger exportorientiertes Wachstumsmodell für die Bundesrepublik zu entwickeln.

 

Peer Rosenthal ist Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Kevin Rösch ist Referent für Finanz- und Wirtschaftspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen.

 

[1] Ob dieses Exportvolumen tatsächlich von den USA geliefert werden kann und ob überhaupt bei den in der EU ansässigen Importeuren eine entsprechende Nachfrage besteht, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden.

[2] Zu beachten ist jedoch, dass dieser vermeintlich leichte Rückgang des deutschen BIPs die zaghaften Wachstumserwartungen für das laufende Jahr aufzehren bzw. jene für 2026 deutlich schwächen würde.

[3] Vgl. hierzu und darüber hinaus Jung (2025).