24.08.2026Sozialstaat

Ein Ziel ohne Weg dorthin: Die Lücke im Konzept der Alterssicherungskommission

©
iStock bluejayphoto

 

 

Über die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wird aktuell heftig gestritten. Im Fokus der Kritik steht die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Auch die Abschaffung der Minijobs wird kontrovers diskutiert. Beides sind wichtige Maßnahmen im Gesamtkonzept der Kommission, aber keine von beiden ist für sich genommen unverzichtbar für das Gelingen der Reform. Das Konzept besteht aus vielen Einzelmaßnahmen, deren Erfolg eigentlich nicht voneinander abhängt. Zwar wurde das Reformkonzept als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, aber das meint wohl eher, dass das Herausnehmen einzelner Maßnahmen den politischen Kompromiss, der im Konzept steckt, gefährden könnte.

In diesem Beitrag will ich einen anderen Schwerpunkt setzen: den Kernauftrag der Kommission und dessen Umsetzung. Im Koalitionsvertrag von 2025 heißt es: „In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“ (S. 19). Hinter der neuen Zielgröße für die Alterssicherung verbirgt sich eine Leerstelle im Konzept der Kommission, die im bisherigen Streit kaum eine Rolle spielt – und die am Ende darüber entscheidet, ob aus dem Konzept ein großer Wurf wird oder nur Stückwerk bleibt.

 

Der Auftrag: eine Zielgröße für alle drei Säulen

Die Alterssicherungskommission hat inzwischen geliefert. Ihre erste Empfehlung lautet: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“ Die Kommission geht noch weiter und erklärt, die 70 Prozent seien für Durchschnittsverdienende anzusetzen, für Menschen mit geringerem Einkommen solle die Ersatzquote sogar höher ausfallen.

Wenn es allerdings um den Stellenwert dieser Größe geht, bleibt die Kommission vage. Zwar soll die Zielgröße umfangreich kommuniziert werden, sie soll auch Handlungsbedarfe identifizieren, aber binden im engeren Sinn soll sie die Politik nicht. Sie äußert sich auch nicht dazu, ob die 70 Prozent über die gesamte Rentenlaufzeit gelten sollen oder nur zum Zeitpunkt des Rentenzugangs – was ein durchaus relevanter Unterschied ist.

 

Die Umsetzung: viel Berichtswesen ohne praktische Folgen

Was folgt daraus praktisch? In den nachfolgenden Empfehlungen der Kommission wird gefordert, die Nettoersatzquote im Berichtswesen der Bundesregierung fest zu etablieren. Für typisierte Beispielfälle sollen Quoten berechnet werden, auch unter Berücksichtigung der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischer Maßnahmen. Auch die Datenbasis soll verbessert werden, und ein umfangreicher Statistikkranz soll für das Monitoring der Vorsorgesituation der Bevölkerung entwickelt werden. Zudem soll es eine – was auch immer das genau bedeutet – lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie geben, und die digitale Rentenübersicht soll als Informations- und Planungstool weiterentwickelt werden.

Das ist sicher alles gut gemeint, aber müsste nicht zunächst geklärt werden, wie möglichst viele Menschen auf die mindestens 70 Prozent Ersatzrate kommen? Es ist doch bekannt, dass es in Teilen der Bevölkerung Vorsorgelücken gibt. Sollte man nicht priorisieren, was schnell erforderlich ist, um diese Lücken zu schließen? Die Maßnahmen dafür könnte man entsprechend durch das Berichtswesen begleiten, um geeignet nachsteuern zu können. Wenn aber das Leitbild in der Alterssicherung tatsächlich ein gekürztes Rentenniveau mit zusätzlicher freiwilliger Vorsorge bleibt, dann ist mit dem ausdifferenzierten Berichtswesen der Bundesregierung sozialpolitisch wenig gewonnen.

Man könnte argumentieren, dass hier der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt worden ist. Die Kommission erklärt zwar nicht, wie man sinnvoll vergleichbare Ersatzraten berechnet, aber dazu gibt es bereits viel Literatur, und das ist vielleicht eher ein Detail, das in die Umsetzung gehört. Das wäre die freundliche, aber wenig ambitionierte Sicht der Dinge. Mehr Daten, ein gutes Berichtswesen und Finanzbildung sind in jedem Fall gut, aber der Bericht liest sich, als gäbe es vor allem ein Erkenntnisproblem.

 

Das weiter bestehende Problem: Freiwilligkeit in der Zusatzvorsorge

Das ist nicht so. Klar, es gibt Wissenslücken, etwa bei der Qualität der privaten Vorsorgeprodukte oder bei der Rendite der zusätzlichen Vorsorge, und viele mehr. Aber ein elementarer Webfehler der Reform von 2001, also der Einführung der kapitalgedeckten Vorsorge („Riester-Rente“), wird weder benannt noch behoben: Die zusätzliche Vorsorge wurde damals nicht obligatorisch eingeführt. Die Kommission bleibt es schuldig zu erklären, wie die Menschen auf die anvisierten Ersatzquoten kommen sollen. Sie schlägt kein Obligatorium bei der privaten Vorsorge vor und auch keines in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Stattdessen soll ein Sozialpartnerdialog gestartet werden mit dem Ziel, die Verbreitung deutlich, möglichst flächendeckend, zu erhöhen. Dieses Ziel steht schon seit Jahren im Raum. Schon 2017, bei der Einführung des Sozialpartnermodells, erklärte die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag: „Das Sozialpartnermodell ist deshalb der Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.“ Sie versprach, damit die seit 2009 anhaltende „komplette Stagnation“ bei der Verbreitung von Betriebsrenten zu beenden. Fast zehn Jahre später ist von dieser Trendwende wenig zu sehen: Die Verbreitung der bAV stagniert oder sinkt sogar, daran hat sich seit Jahren nichts verändert.

Von der Frage, ob die Verbreitung der bAV diesmal signifikant gesteigert werden kann, hängt letztlich ab, ob diese Rentenreform einen Unterschied macht. Gelingt der Dialog und wird die Zusatzvorsorge wirklich flächendeckend, wäre das ein großer Wurf. Gelingt er nicht, bleibt alles Stückwerk – und die 70-Prozent-Zielgröße ein Ziel ohne verlässlichen Weg dorthin.

 

Kosten und Risiken der Reform

Verschweigen sollte man nicht, dass diese Rentenreform teuer ist – vor allem für die Beschäftigten und ehemals Beschäftigten. Im Gegensatz zur Rhetorik, mit der die Ergebnisse vorgestellt worden sind („alle gewinnen“), entstehen zunächst höhere Belastungen. Mitten in der Zeit, in der der demografische Wandel richtig an Fahrt aufnimmt, wird begonnen, eine kapitalgedeckte Säule aufzubauen. Das heißt, die ohnehin steigenden Belastungen werden – jedenfalls erstmal – noch erhöht. Auch die aktuellen Rentner*innen tragen in Form geringerer Rentenanpassungen einen Teil der zusätzlichen Lasten und werden dafür nicht kompensiert – anders als einige der künftigen Neurentner*innen, die dafür zumindest teilweise entschädigt werden sollen.

Mit der steigenden Bedeutung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge steigt zudem die Komplexität der Vorsorgeentscheidungen. Es gibt jetzt eine obligatorische(!) Kapitalrente in der ersten Säule, und sogar dort gibt es einiges zu bedenken und zu entscheiden: Will man einen Hinterbliebenenschutz (wie teuer ist der?; bis wann muss man das entscheiden?), was passiert im Falle der Erwerbsminderung (scheint völlig ungeklärt zu sein und ist eine weitere Leerstelle im Konzept), wie werden die Auszahlungen während der Rentenlaufzeit angepasst (werden sie überhaupt angepasst?), soll man sich für alternative Anlageprodukte anstelle des staatlichen Standardprodukts entscheiden? Ähnlich schwierige weitere Fragen stellen sich bei der Frühstartrente und dem Altersvorsorgedepot – und natürlich für alle, die noch in den alten Riester-Verträgen stecken. Man kann sich wünschen, dass die Menschen zu Portfolioexpert*innen werden und alle zu erwartenden Risiken, Komplikationen und Interdependenzen rational durchdenken, aber das geht an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei.

Für die Entscheidung, überhaupt teilzunehmen, gibt es deshalb gerade in diesem Bereich der Altersvorsorge viele Modelle, die Menschen automatisch in Sparpläne einschreiben (mit und ohne Opt-out-Möglichkeit). Das löst aber nur das Teilnahmeproblem, nicht die Komplexität der Ausgestaltung. Umgekehrt gefragt: Warum sollte ein staatlich verordnetes Produkt überhaupt so viel Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung ermöglichen? Die Erfahrungen mit Standardprodukten, etwa in Schweden oder Großbritannien, sind eigentlich hinreichend gut, und auch bei der Umlage lässt der Staat wenig Gestaltungsspielraum zu.

 

Fazit

Die Zielgröße von 70 Prozent Nettoersatzquote ist ein sinnvoller Kompass, und mehr Daten und Transparenz über die Vorsorgesituation schaden nicht. Aber die Kommission delegiert die eigentlich entscheidende Frage – Verpflichtung ja oder nein – an einen noch zu führenden Sozialpartnerdialog. Eng damit verbunden ist eine zweite, bislang unbeantwortete Frage: wie sich die verschiedenen Säulen der Zusatzvorsorge zueinander verhalten sollen, sobald die bAV tatsächlich flächendeckend würde. Es wäre interessant zu fragen, wie viel Raum beispielsweise die private Vorsorge aus sozialpolitischer Sicht eigentlich bekommen sollte, wenn es gelingt, eine gute, rentierliche und kostengünstige bAV in die Fläche zu bringen. Braucht es dann noch eine Förderung wie bei der Frühstartrente oder beim Altersvorsorgedepot in der jetzigen Breite?

Könnte man die Förderung nicht zielgerichtet auf Gruppen beschränken, die sie tatsächlich nötig haben? Wer heute schon höhere Lasten trägt und morgen vor unübersichtlichen Anlageentscheidungen steht, lässt sich jedenfalls nicht allein mit Kommunikation und einem guten Berichtswesen von einer freiwilligen Zusatzvorsorge überzeugen. Die eigentliche Weichenstellung für diese Rentenreform steht damit noch aus.

 

Dr. Johannes Geyer ist stellvertretender Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin. In seiner Forschung beschäftigt er sich im Schwerpunkt mit Fragen der sozialen Sicherung im demografischen Wandel.