Europa muss seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gerade junge, innovative Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen einzuwerben und grenzüberschreitend zu wachsen. Die Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta haben zu Recht deutlich gemacht, dass die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts ein Wachstumshindernis für unsere Wirtschaft darstellt. Die Europäische Kommission hat es sich mit ihrem Vorschlag für eine neue europäische Gesellschaftsform1, die sogenannte EU Inc., zum Ziel gemacht, diese Hindernisse abzubauen und Unternehmensgründungen einfacher, schneller und günstiger zu machen.
Doch die Frage ist, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kosten senken oder Belastungen lediglich verlagern. Eine vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Econ) erstellte Kurzexpertise mit dem Titel „EU Inc. im Systemvergleich“ untersucht diese Frage am Beispiel Deutschlands. Ihr Ergebnis: Der gegenwärtige Verordnungsentwurf lässt keinen überzeugenden gesamtwirtschaftlichen Kostenvorteil erkennen. Vielmehr drohen zusätzliche Belastungen für Unternehmen, den Rechtsverkehr und die öffentliche Hand.
Ein zu enger Blick auf die Kosten
Die Europäische Kommission verspricht sich durch die EU Inc. Einsparungen bei administrativen Aufwendungen von insgesamt 328 bis 440 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren. Die DIW-Econ-Analyse zeigt, dass eine solche Betrachtung zu kurz greift: Unmittelbar eingesparte Gebühren und Formalitäten durch die Streichung von Kontrollmechanismen bei der Durchführung gesellschaftsrechtlicher Transaktionen sind nicht mit einer entsprechenden gesamtwirtschaftlichen Kostensenkung gleichzusetzen.
Die Kurzexpertise erweitert deshalb den Kostenbegriff um drei Perspektiven: Sie betrachtet erstens die privaten Transaktionskosten bei Gründungen, Anteilsübertragungen sowie Kapitalmaßnahmen und Finanzierungsrunden. Zweitens untersucht sie die Auswirkungen auf die Qualität öffentlicher Register, die Missbrauchsprävention und die Kosten der öffentlichen Hand. Drittens fragt sie im Rahmen einer Prozessanalyse, ob die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Verfahren Unternehmen tatsächlich schneller wirtschaftlich handlungsfähig machen.
Informationsbeschaffung, Vertragsgestaltung, rechtliche Beratung, Identitäts- und Berechtigungsprüfungen sowie die spätere Durchsetzung von Ansprüchen kosten Zeit und Geld. Werden institutionelle Prüfungen im Rahmen der Durchführung einer Transaktion reduziert, lassen sich zwar auf den ersten Blick Kosten einsparen. Der rechtliche Beratungsbedarf bleibt in Wahrheit aber bestehen: Entweder müssen Unternehmen die erforderliche Beratung anderweitig und häufig kostenintensiv einkaufen oder der Prüfungsaufwand verlagert sich auf spätere Überprüfungen und die Beilegung von Streitigkeiten.
Die Unternehmensperspektive
Nach dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission soll eine EU Inc. bei Verwendung einer europäischen Mustersatzung innerhalb von 48 Stunden und zu Kosten von höchstens 100 Euro registriert werden können (vgl. Art. 16 Abs. 2 VO-E). Das klingt verlockend – und ist dennoch wenig innovativ.
Eine Unternehmergesellschaft lässt sich bereits heute innerhalb weniger Stunden und zu Kosten von rund 150 Euro netto gründen. Rechtliche Beratung ist in diesen Gebühren bereits enthalten. Wer haftet? Welche Befugnisse haben die Geschäftsführer? Welche Rechte stehen den Gesellschaftern zu? Und passt die standardisierte Satzung überhaupt zu den Zielen des konkreten Unternehmens? Entfällt die entsprechende Beratung im Rahmen eines gesetzlich geregelten Beurkundungsverfahrens, muss sie privat eingekauft werden – und wird dadurch teurer.
Auch die 48-Stunden-Vorgabe sagt wenig über das Beschleunigungspotenzial der neuen Rechtsform aus, denn sie gilt allein für das Registerverfahren. Mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist der Gründungsprozess aber längst noch nicht abgeschlossen. Es schließen sich zahlreiche Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten bei den unterschiedlichsten Behörden, wie etwa der Finanzverwaltung, dem Gewerbeamt, der Bundesagentur für Arbeit etc., an. Die DIW-Econ-Analyse unterscheidet daher zu Recht zwischen formaler Registereintragung und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit. Für diese bleiben Kontoeröffnung und steuerliche Erfassung entscheidende Schritte, die der Verordnungsentwurf nicht beschleunigt. Für die Praxis bleibt dadurch das eigentliche Problem des Gründungsprozesses ungelöst. Und dabei gilt, dass bereits heute ein Großteil der Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden im Handelsregister eingetragen wird. Die gelebte Praxis ist damit bereits schneller, als es der Verordnungsentwurf vorsieht.
Bei Anteilsübertragungen und der Ausgabe neuer Anteile verbietet der Verordnungsentwurf ausdrücklich zusätzliche nationale Formerfordernisse, einschließlich einer notariellen Beurkundung (vgl. Art. 59 Abs. 5 und Art. 67 Abs. 6 UAbs. 2 VO-E). Die Prüfung der Wirksamkeit des Übertragungsvertrags und die Führung des digitalen Anteilsregisters werden damit auf die Gesellschaft selbst verlagert (vgl. Art. 59 Abs. 7 und Art. 54 Abs. 1 VO-E). Um diese Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können, werden die Gesellschaften aller Voraussicht nach teuren Rechtsrat einkaufen und auf spezialisierte private Dienstleister zurückgreifen müssen, die schon jetzt mit entsprechenden Plattform- und Abo-Modellen werben.
Die DIW-Econ-Analyse zeigt, dass der Wegfall notarieller Mitwirkung die Verlässlichkeit der Register gefährdet. Denn präventive Kontrollen schaffen die Grundlage dafür, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen eine institutionelle Richtigkeitsgewähr bieten. Das dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs: Auf die sorgfältig geprüften Eintragungen im Handelsregister darf sich der gesamte nationale wie internationale Rechtsverkehr verlassen. Ohne entsprechende Kontrollen reicht ein kostenloser Blick in das Handelsregister und die Gesellschafterliste zur Prüfung von Existenz, Vertretungs- und Verfügungsbefugnis nicht mehr aus. Stattdessen müssen die maßgeblichen Rechtsverhältnisse im Einzelfall durch die Einholung zeit- und kostenintensiver Gutachten aufwendig nachgeprüft werden. Die vermeintliche Vereinfachung verlagert den Prüfaufwand daher lediglich in die Zukunft, wo er bei jeder Transaktion erneut anfällt.
Hinzu kommt auch hier, dass der rechtliche Beratungsbedarf nicht einfach entfällt. Gerade bei Anteilsübertragungen und Kapitalmaßnahmen müssen Verfügungsbefugnisse geprüft und Beteiligungsrechte, Verwässerungsschutz sowie weitere Investorenrechte rechtssicher ausgestaltet werden. Während Notarinnen und Notare beide Seiten unabhängig beraten und auf eine ausgewogene Gestaltung hinwirken, vertreten Anwältinnen und Anwälte die Interessen ihrer jeweiligen Mandanten und müssen daher durch jeden Vertragsbeteiligten einzeln engagiert werden. Die zusätzlichen Beratungs- und Prüfkosten werden die eingesparten Beurkundungsgebühren daher vielfach übersteigen.
Die institutionelle Perspektive
Die institutionelle Perspektive zeigt, dass verminderte Registerqualität zudem das Alltagsgeschäft mit einer EU Inc. erschwert. Bei Bankgeschäften, Versicherungsverträgen oder Liefervereinbarungen müssten Geschäftspartner die maßgeblichen Rechtsverhältnisse erst durch aufwendige Prüfungen absichern, statt sich auf die Registereintragungen verlassen zu können. Ohne diese Rechtssicherheit dürfte es für eine EU Inc. bereits im Geschäftsalltag schwierig werden, Waren auf Rechnung zu bestellen.
Die DIW-Econ-Analyse weist darüber hinaus auf Risiken für die Prävention von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und andere Missbrauchsgefahren hin, die aus den herabgesenkten staatlichen Kontrollen resultieren und erhebliche gesamtwirtschaftliche Schäden verursachen können. Schließlich belastet auch die im Verordnungsentwurf vorgesehene Neuordnung des Registerverfahrens, einschließlich der Zuweisung der Rolle des One-Stop-Shops an die Registergerichte, die öffentlichen Haushalte. Neue digitale Schnittstellen, zusätzliche Verfahrensanforderungen und die Weiterleitung von Unternehmensdaten an weitere Behörden verursachen Umsetzungsaufwand, den die Europäische Kommission in ihrer Analyse unbeachtet lässt oder zu gering bemisst.
Digitalisierung und Rechtssicherheit zusammen denken
Digitalisierung und grenzüberschreitende Vereinfachung sind zentrale Voraussetzungen für einen leistungsfähigen europäischen Binnenmarkt. Entscheidend ist, diese Ziele zu erreichen, ohne bewährte Schutzfunktionen preiszugeben.
Deutschland verfügt bereits über weitgehend digitalisierte gesellschaftsrechtliche Verfahren. Die Kommunikation zwischen Notariaten und Registergerichten erfolgt seit knapp zwei Jahrzehnten digital; auch der gesellschaftsrechtliche Lebenszyklus einer GmbH kann inzwischen vollständig online abgewickelt werden. Das belegt, dass Digitalisierung und Beschleunigung nicht mit dem Verzicht auf qualifizierte Beratung und präventive Kontrolle verbunden sein müssen.
Ein europäischer Standortvorteil statt eines europäischen Sonderwegs
Die DIW-Econ-Kurzexpertise führt zu einer wirtschaftspolitisch relevanten Schlussfolgerung: Wer nur die unmittelbar sichtbaren Gebühren betrachtet, riskiert, private Prüfungs- und Beratungskosten, institutionelle Folgekosten sowie die wirtschaftlichen Folgen geringerer Rechtssicherheit zu unterschätzen.
Europas Wettbewerbsfähigkeit hängt nicht allein davon ab, wie schnell eine Gesellschaft gegründet werden kann. Sie hängt auch davon ab, ob Investoren und Geschäftspartner auf ihre rechtlichen Verhältnisse vertrauen, Finanzierungsrunden ohne unnötige Wiederholungsprüfungen gelingen und Unternehmen ihre Ressourcen für Innovation und Wachstum statt für die nachträgliche Klärung rechtlicher Unsicherheiten einsetzen können.
Europa braucht weniger unnötige Bürokratie, aber nicht weniger Rechtssicherheit. Die Aufgabe besteht darin, beides zusammenzubringen. Die EU Inc. wird nur dann nachhaltig zur Stärkung des Binnenmarkts beitragen, wenn sie nicht bloß Kosten verschiebt, sondern die Bedingungen für verlässliches, grenzüberschreitendes Wirtschaften tatsächlich verbessert.
Dr. Milan Bayram ist Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer.