23.09.2021Arbeitswelt

Wege aus der Krise für die Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft

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Ein Diskussionsimpuls – in Federführung von Heiko Kretschmer

Bereits im vergangenen Jahr haben wir mit unserem Positionspapier „Konjunktur stärken – Transformation meistern. Die Wertschöpfungsbasis der Kultur- und Kreativwirtschaft sichern“ die diversen Hilfsprogramme von Bund und Ländern (mittlerweile u.a. Überbrückungshilfen I bis III, Kurzarbeitergeld, Neustarthilfen Kultur, Sonderfonds für Kulturveranstaltungen) als schnelle und wichtige Hilfe für die Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft (KKVW) ausdrücklich begrüßt. Diese waren und sind von essenzieller Bedeutung, um den so wichtigen Wirtschaftszweig und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu unterstützen.

Es wurde jedoch auch deutlich, dass die Hilfen nicht alle Probleme der KKVW lösen können und keine Antwort auf die Frage finden, wie die durch die Folgen der COVID-19 Pandemie entstandenen gravierenden Schäden in der Branche überwunden werden können. Nach wie vor gibt es Wirtschaftsbereiche, die vom derzeitigen Aufschwung und der Rückkehr zu einer G2/G3-Normalität nicht profitieren. Die Bereiche fahren noch mit massiven Umsatzausfällen und können, wenn überhaupt, nur aufgrund der aktuellen Hilfen überleben: Veranstaltungen, Messen, Konferenzen, Kultur, Festivals etc.

Deshalb ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass die politischen Institutionen und EntscheidungsträgerInnen die Kultur, – Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft und ihre 1,2 Millionen Beschäftigen nicht aus dem Blick verlieren und Perspektiven anbieten. Bei allem gebotenem Respekt gegenüber den politischen Gepflogenheiten in Bezug auf die anstehenden Bundestagswahlen sowie den folgenden Sondierungsgesprächen und der Regierungsbildung, brauchen die Unternehmen und die in der KKVW tätigen Menschen jetzt Planungssicherheit, die über das Jahresende hinausweist. Darum plädieren wir für die Verlängerung aller bestehenden Hilfspakete für die Wirtschaft und die betroffenen Beschäftigten bis sechs Monate nach der vollständigen Öffnung des Wirtschaftszweigs, mindestens jedoch bis März 2022.

Denn die Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen und eine kluge Ausgestaltung finanzieller Hilfen, um in der Pandemie zu überleben und nach der Zeit der Krise arbeitsfähig sowie wettbewerbsfähig und auch international wieder, wie u. a. im Bereich der Messewirtschaft, anschlussfähig zu sein.

Höhere Planbarkeit

Verlässliche Rahmenbedingungen und damit Planbarkeit sind der entscheidende essenzielle Faktor für die KKVW. Die Vorlaufzeiten zur Durchführung einer Konferenz oder eines Festivals betragen oftmals sechs bis zwölf Monate. Die vierwöchigen Zyklen der Verordnungen von Bund und Ländern stellen den Wirtschaftszweig daher vor ein existentielles Problem. Dieser Umstand, gepaart mit der nicht kalkulierbaren Pandemieentwicklung und den nicht absehbaren Beurteilungskriterien, führen zu einer starken Verunsicherung der UnternehmerInnen der KKVW in allen Bereichen. Folglich werden seltener Events geplant, die von wirtschaftlichem Erfolg abhängen. Das hat zur Konsequenz, dass auch die Vielzahl an einem Geschäftsmodell beteiligter Unternehmen betroffen ist und so die gesamte Wertschöpfungskette zum Erliegen kommt.

Um eine höhere Planbarkeit und mehr Sicherheit zu erreichen, brauchen wir dringend zuverlässige Leitplanken für die Wiedereröffnung der KKVW, auf die Verlass ist und die in allen Bundesländern gleichermaßen Gültigkeit haben. Diese Vorgaben müssen mindestens für die Dauer von sechs Monaten Bestand haben. Doch ein solcher Wiedereröffnungsplan fehlt bisher völlig.

Es bedarf dringend einer Absprache zwischen den Ländern, wie G2 oder G3 Veranstaltungen umgesetzt werden dürfen, wie mit Maskenpflicht und Abstand umzugehen ist, welche maximale Personenzahl zulässig ist, welche Kontrollen erwartet werden, aber auch wie durch Schutzmaßnahmen Auflagen relativiert werden können, sodass Durchführungen von Veranstaltungen wieder wirtschaftlich sein können. Zudem sollten Ordnungsbehörden die Zuständigkeit zur Prüfung und Beurteilung einer Veranstaltung zurückerlangen, da sie auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen können. Die Gesundheitsämter würden so massiv entlastet. Als weiteren Bestandteil eines Wiedereröffnungsplans befürworten wir ausdrücklich die Erweiterung und Aufstockung des Ausfallfonds auf wirtschaftsbezogene Veranstaltungen, da dieser bisher nicht für wirtschaftsbezogene Veranstaltungen wie Messen, Kongresse, Tagungen etc. gilt.

Bedarf und Ausgestaltung finanzieller Absicherung

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Ausgestaltung der finanziellen Hilfen für besonders betroffene Branchen, wie die KKVW, ebenfalls einem langfristigen Plan folgen muss. MitarbeiterInnen der KKVW mit Kurzarbeit-Zeiträumen von oft über 15 Monaten, waren und sind im Vergleich zu anderen Branchen am stärksten von der Kurzarbeit betroffen. Wenn nicht absehbar ist, ob es eine finanzielle Unterstützung über das Jahresende hinaus gibt, können Unternehmen keine Investitionen in die Planung von Kulturveranstaltungen, Messen und Events vornehmen oder ihre MitarbeiterInnen aus der Kurzarbeit holen.

Die Branche muss außerdem wirtschaftlich so lange gestützt werden, wie staatliche Maßnahmen keine Rückkehr in die Normalität zulassen, wobei auch der durchschnittliche branchenbedingte Planungsvorlauf von sechs bis zwölf Monaten unbedingt zu berücksichtigen ist. Das heißt: Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld müssen mindestens bis sechs Monate nach der vollständigen Öffnung des Wirtschaftszweiges verlängert werden. Für das Kurzarbeitergeld gilt hier auch weiterhin die Notwendigkeit der Übernahme der erleichterten Zugangsbedingungen und der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Zuge begrüßen wir auch die Einführung der Neustarthilfe und der Neustarthilfe Plus. VeranstalterInnen und Kulturtreibende erbringen ein so massives Sonderopfer auf Grund der Pandemiebekämpfung, dass eine Verbesserung des momentanen Hilfsprogramms erforderlich ist.

In der Pandemie zeigten sich noch einmal deutlich verstärkt die Schwächen der bestehenden sozialen Sicherungssysteme. Die jetzt genutzten Rücklagen kommen in der Regel aus der Altersvorsorge. Die Grundsicherung ist schwergängig, bürokratisch und insbesondere ungeeignet, um volatile Verdienstsituationen abzubilden. Darum muss jetzt geholfen werden. Insbesondere muss die neue Bundesregierung aber die bereits im Weißbuch Arbeiten 4.0 von Andrea Nahles vorgelegte Diskussion über die Zukunft der sozialen Sicherung von Soloselbständigen zu Ergebnissen treiben. Es muss eine ergebnisorientierte Debatte geführt werden, die von der Erweiterung vorhandener Instrumente wie der Künstlersozialkasse bis hin zur Versicherungspflicht, Unternehmensumlagen oder auch das österreichische Modell der dritten Beschäftigungsart zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung reichen kann. Wir sind offen, aber wir brauchen eine Lösung – und zwar rasch. Insbesondere auch, weil die prekäre Lage vieler in der Covid-19-Krise ein Indikator für die drohende Altersarmut vieler Selbständiger ist.

Trotz gut angepasster Wirtschaftshilfen gibt es nach wie vor sehr viele, die durch alle Raster fallen. Die Überbrückungshilfe III kommt weiterhin für die Mehrheit der Soloselbstständigen nicht in Frage, da diese keine Fixkosten haben und somit durch die Härtefallhilfe fallen. Außerdem sind viele Selbstständige nicht antragsberechtigt, da sie mehrere Angestellte haben, die zusammen mehr als eine rechnerische Vollzeitstelle innehaben. Kommen die Überbrückungshilfe III infrage, decken sie oft einen Großteil der Kosten nicht, wie etwa Krankenkassenbeiträge oder Beiträge zur privaten Altersvorsorge.

Ein weiteres Hindernis ist die fälschliche Annahme von gleichbleibenden monatlich oder jährlichen Umsätzen in der Branche als Berechnungsgrundlage für finanzielle Hilfen. Ein Durchschnittswert von drei Jahren als Referenz macht die Wirksamkeit der Hilfen um ein Vielfaches effektiver. Wir sehen es zudem als Konstruktionsfehler an, dass der Nothilfefonds Kultur-VeranstalterInnen zwingt, 20 Prozent der ungedeckten Kosten selbst zu tragen, da seit Beginn der Pandemie kaum Umsätze erzielt werden konnten, um besagte Kosten zu decken. Dieser Fehler muss dringend korrigiert werden.

Wie können Unternehmen auch für die Zeit nach der Krise erhalten bleiben?

Die Branche hat seit Beginn der COVID-19 Pandemie nicht nur kurzfristig gelitten. Sie musste auch langfristige Schäden erfahren. Rund ein Drittel der Beschäftigten hat die Branche dauerhaft verlassen. Viele Fachkräfte und SpezialistInnen verlieren den Glauben an die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes und orientieren sich um. Der aktuelle Rückgang von Auszubildenden von circa 55 Prozent verdeutlicht das aufkommende Strukturproblem. Auch Hochschulen verweisen auf einen drastischen Rückgang von StudienanfängerInnen in einschlägigen Studiengängen. Das bedeutet, es droht ein enormer Engpass. Viele Unternehmen werden nicht die Ressourcen zur Verfügung haben, um das Geld zu verdienen, dass sie benötigen, um aufgenommene Kredite zurückzuzahlen. Um MitarbeiterInnen und Auszubildende der KKVW, die überdurchschnittlich lang von Kurzarbeit betroffen waren, in die Branche zurückzuholen, brauchen wir ein Förderprogramm für den Wiederaufbau von MitarbeiterInnenstrukturen, unter anderem auch durch Weiterbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse und einen einmaligen Steuerfreibetrag von 1.500 Euro.

Die Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsakteur und Gestalterin gesellschaftlichen Lebens. Die Rettung und der Wiederaufbau der Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft sollten daher in einen Koalitionsvertrag namentlich mit aufgenommen werden. Künftig sollten auch verstärkt die Herausforderungen und Belange der privatwirtschaftlichen AkteurInnen der Branchen der Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft stärker politische Berücksichtigung finden. In diesem Sinne sollte der Kompetenzbereich des Amts des/der Kulturstaatsministers/erin um die Verantwortung für die Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Förderung erweitert werden. Hierin sehen wir ein wichtiges Instrument, wie die Belange der Branchen perspektivisch gestärkt werden können.

 

Heiko Kretschmer